Ist die „Pandemie“ beendet? - Befunde.

Ist die „Pandemie“ beendet? - Befunde.

Auswertung zur Sterblichkeit bei der „Corona-Pandemie“.

Die „Corona-Pandemie“ scheint vorbei: Die „Masken“ sind weitgehend verschwunden und die staatliche Werbung fürs Impfen ist zurückgegangen. Auch die städtischen „Pandemieberichte“ wurden eingestellt. Auf Anfrage nach den „Pandemieberichten“ im Hauptausschuss am 30.05.2023 teilte die Verwaltung mit, es werde „hierfür keine Veranlassung mehr gesehen“(TOP 5.2 im HA 30.05.2023). Durch deren Wegfall bleibt unbestimmt, was aus den Erfahrungen ab dem März 2020 für die Zukunft gelernt werden kann.

Unsere Ratsfraktion hat anhand der Daten der Ämter der Stadt Flensburg, die in den „Pandemieberichten“ der Stadt nicht auftauchten, eine Übersicht über die Flensburger Befunde zur Sterblichkeit erstellt.

Datenauswertung zur „Corona-Pandemie“ in Flensburg.

Die Datenauswertung unserer Ratsfraktion enthält Daten, die leider in den Berichten des städtischen Pandemiemanagements, zuletzt im Hauptausschuss am 23.08.2022, fehlen. Sie vermittelt quasi „harte“ Fakten, nämlich die anscheinend unabhängig vom Testgeschehen verlaufende Sterblichkeit. Die Tests taugen - auch laut Herstellern - nicht als Diagnosewerkzeug. Eher sind sind ein Werkzeug zur Sicherung von Spuren. Die von uns ermittelte Sterblichkeit i.V.m. der Tatsache, dass 99,6 Prozent der „positiv“ Getesteten als „genesen“ gelten, könnte zur Validität des Testgeschehens zu denken geben.

Ob jemand nach einem „positiven“ Testergebnis tatsächlich erkrankt, kann die Stadtverwaltung nicht angeben, so dass die Kennzeichnung des Testergebnis als „Infektion“ höchst fragwürdig ist. Für eine Infektion müssen die Tatbestände des Infektionsschutzgesetzes eigentlich nachvollziehbar erfüllt sein. 

Ob der Landesregierung als Grundlage für ihre Maßnahmen ein Erregernachweis von SARS-CoV-2 gemäß § 2 Nr. 1 und Nr. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorliegt, hatten wir 2021 angefragt sowie 2023 erinnert.  Eine Antwort der Landesregierung blieb aus, so dass der Tatbestand zur Ratsversammlung am 04.05.2023 von dem der Garantenpflicht unterliegenden Oberbürgermeister hätte verkündet werden sollen, was aber nicht erfolgte. Hilfsweise hatte ein Mitglied unserer Fraktion vortragen wollen, jedoch entzog ihm der CDU-Stadtpräsident das Wort, so dass die Öffentlichkeit Folgendes nicht erfuhr: „Die Landesregierung hat zur ‚Corona-Pandemie’ bis dato auch auf wiederholte Anfrage einer Flensburger Ratsfraktion keinen Erregernachweis zu SARS-CoV-2 gemäß § 2 Nr. 1 respektive § 2 Nr. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erbracht.
Zuvor war der Stadtpräsident zur Verkündung des Tatbestandes aufgefordert worden, der dazu meinte, über seine Mitteilungen unter dem dafür vorgesehenen TOP für den Stadtpräsidenten entscheide er selbst, was bedeute, er würde der Aufforderung „mangels Zuständigkeit und Relevanz“(04.05.2023, vor der Ratsversammlung) nicht nachkommen. - Aufklärung wurde so verhindert.

In vielen Allgemeinverfügungen der Oberbürgermeisterin zur „Corona-Pandemie“ wurde der § 28 IfSG bzw. der 5. Abschnitt des IfSG aus den Bestimmungen des § 2 IfSG abgeleitet, indem verkündet wurde:
Es bestehen keine Zweifel daran [sic!], dass es sich bei der Infektion mit dem SARS-CoV-2 um eine übertragbare Krankheit im Sinne des § 2 Nr. 3 IfSG handelt, so dass der Anwendungsbereich des 5. Abschnitts des Infektionsschutzgesetzes, der sich mit der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten befasst, eröffnet ist.“(u. a. aus.: Allgemeinverfügung der Oberbürgermeisterin vom 07.03.2021)

Dennoch blieben Zweifel, so dass bei der Landesregierung ein Erregernachweis gemäß § 2 Nr. 1 und 2 IfSG angefordert wurde. Nachdem der Nachweis 2021 nicht erbracht worden war (vgl. RV-55/2021 sowie AF-72/2021), wurde die Anfrage an die Landesregierung vom April 2021 erneut am 24.04.2023 mit Frist 02.05.2023 erinnert, blieb aber unbeantwortet. Bis heute fehlt ein Erregernachweis zu SARS-CoV-2.

Die Stadt Flensburg hatte sich bereits im April 2022 aus der Berichterstattung zu den Corona-Zahlen zurückgezogen, wie aus einem Artikel aus der Wochenschau vom 24.04.2022 hervorging. Darin hieß es unter Verweis auf ein neu eingerichtetes Dashboard des Berliner RKI: „Die Corona-Daten des Flensburger Gesundheitsamtes spiegelten damit nur noch einen kleinen Teil der tatsächlichen Infektionen wider und würden ein unzureichendes Bild der Lage abgeben.“(aus: Wochenschau, 24.04.2022)

2022 04 24 Corona Zahlen FL wochenschau


Etwa ein Jahr später, während die Ukraine-Krise zunehmend belastet, kam die Corona-Krise an ein Ende, indem die Daten des Dashboard des Berliner RKI seit Frühjahr 2023 nicht weiter aktualisiert wurden. Ob sich das Virus verflüchtigt hat oder an entscheidender Stelle vorlag, kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden.

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