zur Änderung der Satzung für das Stadtarchiv Flensburg
(Vorlage RV-47/2021 im Hauptausschuss 27.04.2021 und in der Ratsversammlung 29.04.2021)
Digitale Freiheiten für das Stadtarchiv und seine Nutzer*innen
Unsere Ratsfraktion beantragt eine Änderung der „Satzung für das Stadtarchiv Flensburg“, damit im Stadtarchiv digitale Kopien von öffentlichen Unterlagen kostenfrei zulässig werden.
Bisher löst jeder Wunsch, im Stadtarchiv eine Kopie einer Unterlage anzufertigen, z. B. von Ratsgremien, die älter als 2002 und daher nicht im Ratsinformationssystem zugänglich sind, einen erheblichen, in unserer Vorlage exemplarisch dokumentierten Verwaltungsaufwand aus, der durch die Änderung der Satzung zukünftig unbedingt vermieden werden sollte.
Die Anpassung der zuletzt im Jahr 2000 geänderten Satzung an die digitalen Möglichkeiten ist auch geeignet, die Ausfertigung eines Bescheides über 1,60 Euro zu einem amüsanten Beispiel aus der Vergangenheit zu machen. Mit neuer digitaler Freiheit, d. h. dem Recht auf die digitale Kopie würden das Flensburger Stadtarchiv und seine Nutzer*innen nur gewinnen.
Da darüber hinaus das Ausstellen von Bescheiden im Innenverhältnis der kommunalen Selbstverwaltung von der Gesetzesnorm des § 106 Abs. 1 Landesverwaltungsgesetz S.-H. abweicht, geht unsere Ratsfraktion von einer breiten Zustimmung aus.