Antibeteiligungsgesetz der CDU: Gegen Fraktionsbildungen und Bürgerbegehren

Antibeteiligungsgesetz der CDU: Gegen Fraktionsbildungen und Bürgerbegehren

Der Kieler Ministerpräsident ändert mit seiner schwarz-grünen Regierungsmehrheit die Gemeindeordnung, um die Bildung kleiner Fraktionen in Gestalt von zwei Mitgliedern in Stadträten sowie den Erfolg von Bürgerbegehren zu erschweren.

Die schwarz-grüne Landesregierungsmehrheit verfügte eine Erhöhung der kommunalen Mindestfraktionsstärke von bisher zwei auf zukünftig drei Mitglieder, nachdem kleine Fraktionen anscheinend zu unbequem wurden. Demzufolge sollten zukünftig erst drei Gemeindevertreter in den Genuss von Fraktionsprivilegien gelangen können, wodurch das freie Mandat bei einer Fraktionsbildung von der Zustimmung eines Dritten abhängig wird. Die neue Mindestfraktionsstärke entspricht bei einer 43-köpfigen Ratsversammlung wie in Flensburg de facto einer 7%-Fraktionssperrklausel und entzieht den gewählten Mandaten  Antrags- und Stimmrecht in den Ausschüssen sowie Antragsrecht in der Ratsversammlung.

Verfassungskonform scheint das nicht. 2008 hob das Bundesverfassungsgericht die Sperrklausel (5%) für Kommunalwahlen auf – damals nach Klage der Grünen. 2023 dienten die Grünen sich der CDU an, die Beteiligung wieder zurückzunehmen. Erst wenn 7% der Ratsmitglieder Einigkeit erzielen und Fraktionsstatus erlangen, muss der Stadtpräsident eine Angelegenheit auf die Tagesordnung setzen. Auch die Beteiligung Bürgerlicher Mitglieder und deren Sachverstands ist der 7%-Sperrklausel unterworfen. Der CDU-Ministerpräsident bekämpft kommunale Demokratie, die ihm nicht gefällt, die Grünen sind ihm dabei behilflich – 15 Jahre, nachdem sie geklagt hatten. Beraten wurde der Ministerpräsident von seinem Büroleiter, dem früheren Flensburger CDU-Kreis- und Fraktionsvorsitzenden A. Rüstemeier.

Ein früherer CDU-Ratsherr schrieb dazu: „Durch die Anhebung der Mindestgröße auf 3 Mitglieder wird jetzt eine fast Sieben-Prozent-Hürde eingeführt (genau 6,97 Prozent) und erneut versucht, Positionen, die der CDU nicht passen, dadurch zu eliminieren, dass man ihnen die Mitwirkung dadurch versagt, dass diese Parteien keine Sitzen mehr in den Ausschüssen bekommen und keine bürgerlichen Mitglieder für die Ausschüsse benennen können. Letztlich ist dieses Verhalten eine Umgehung des Verfassungsgerichtsurteils.“ (Christoph Meißner, in: Flensburger Tageblatt, 03.04.2023)

Nachtrag vom 07.05.2023:

Am 03.05.2023 berichteten NDR und ARD-Tagesschau, die FDP und der SSW hätten gegen Günthers Gesetz eine Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht eingereicht.

NDR-Bericht vom 03.05.2023
Tagesschau vom 03.05.2023


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