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Beteiligung der Bürger*innen

Welche Möglichkeiten bestehen für Sie?

Gemäß Art. 20 Abs. 2 GG sind die Bürger*innen der Souverän, der sie lediglich an Organe überträgt. Wie erfolgt neben den Wahlen die Bürgerbeteiligung?

Zunächst können sich die Bürger*innen an ihre gewählten Ratsmitglieder wenden, die sich im Rathaus in Fraktionen organisiert haben. Auch sind die Flensburger Stadtteilforen ansprechbar, auch wenn diese nicht den Rang von Ortsbeiräten (wie in Kiel) haben, die das Recht auf Akteneinsicht hätten.

Im Rahmen von Bauleitplanverfahren, in denen zu Bebauungsplänen Gelegenheit zur Stellungnahme eröffnet wird, sind Beteiligungen vorgesehen, zu denen Bürgerversammlungen eingeladen werden. Bisweilen gibt es auch Bürgerversammlungen zu allgemeinen Themen, meistens jedoch zur Stadtplanung.

Falls Bürger*innen in den Beteiligungsformaten nicht ausreichend Gehör fanden, können sie die Einwohnerfragestunde der Ratsversammlung nutzen. Die Fragestunde ist kein Dialogformat, sondern ruft Antworten der Verwaltung hervor. Empfohlen wird, die (Fach-)Ausschüsse zu verfolgen und an deren Rande das Gespräch mit den Ratsmitgliedern oder Bürgerlichen Mitglieder zu suchen. Dort besteht nur dann Rederecht, wenn der Ausschuss eine Pause einlegt. Bürger*innen haben dort nur Teilnahmerecht, aber kein Rederecht oder Antragsrecht oder Stimmrecht.

Der technische Fortschritt in Gestalt der Vernetzung könnte Beteiligung wesentlich verbessern. Unsere Fraktion fördert das Format Liquid Democracy.
Seit mehr als 20 Jahren können Wertpapiere in Echtzeit gehandelt werden. Warum soll man dann nur alle 4 bis 6 Jahre wählen können bzw. dürfen?

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