„Fairness-Abkommen“ braucht es dort, wo es an Fairness mangelt

„Fairness-Abkommen“ braucht es dort, wo es an Fairness mangelt

Sechs in der Ratsversammlung vertretene Parteien und zwei Wählergemeinschaften, von denen eine aus einer Ratsfraktion entstand, schlossen ein „Fairness-Abkommen“ für den Flensburger Kommunalwahlkampf 2023. Nicht geladen waren die zweitälteste Flensburger Wählergemeinschaft und zwei weitere, relativ junge Parteien. Wo Fairness nicht die Regel ist, sondern fehlt, muss anscheinend ein „Fairness-Abkommen“ helfen, um sich zu vertragen.

Unsere Wählergemeinschaft ist seit 2012 auf die Sache fokussiert. Falls die Verschlechterung einer Sache aus der Politik der (Bundes-)Parteien resultiert, dann muss dies thematisiert und kritisiert werden. Unsere Fairness folgt aus dem Grundgesetz, das nicht eine „Fairness“, sondern die Grundrechte schützen soll. Folgten alle dem Grundgesetz, bestünde keine Sorge um „Fairness“, wie es z. B. das Strafgesetzbuch tut, das im § 129 Abs. 3 Nr. 1 StGB politische Parteien ausdrücklich ausnimmt, einer „kriminellen Vereinigung“ verdächtigt zu werden. Das ist wohl auch gut so.

Inwieweit „Fairness“ die Ratsversammleitung leitet, werden wir testen: Wir beantragen, dass nicht nur die Sitzung der Flensburger Ratsversammlung, sondern auch die Sitzungen der lediglich „vorberatenden“ Ausschüsse aufgezeichnet werden, damit auch alle zueinander stets transparent fair sein werden. Bitte verfolgen Sie die Beratung zu unserer Vorlage.

Nachtrag vom 06.05.2023:

Die Partei-Fraktionen, die ihr „Fairness-Abkommen“ geschlossen haben, haben den Antrag, den Ton der Sitzungen der Ausschüsse der Ratsversammlung aufzuzeichnen, abgelehnt. Abkommen und Handeln fallen anscheinend auseinander.

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