PM zur Straßenumbenennung der F.-Ebert-Straße

PM zur Straßenumbenennung der F.-Ebert-Straße

Pressemitteilung

zur Umbenennung der Friedrich-Ebert-Str. in „Straße der Volksabstimmung“
(Vorlage RV-14/2020 zzgl. 1. Ergänzung – Hauptausschuss am 11.02.2020)

Demokratische Volksabstimmung statt Reichsexekutor Friedrich Ebert

Was macht die beantragte Umbenennung der Friedrich-Ebert-Str. derzeit hochaktuell?

Zusätzlich zu den Tatsachen, dass Friedrich Ebert
- 1918 die Revolution unterlief, weil er Deutschland nicht reif für eine Republik hielt,
- das Berliner Stadtschloss Weihnachten 1918 beschießen ließ,
- Aufstände durch Freikorps auch mittels Erschießungsbefehls abtöten ließ, verfügte Reichspräsident Ebert 1923 diktatorisch die Reichsexekution gegen Thüringen und zwang die 1921 gewählte, SPD-geführte Landesregierung unter August Frölich zum Rücktritt.

Anlass: Der SPD-„Landeschef“ hatte bei Umbildung seines Kabinetts zwei Ministerposten an eine nicht erwünschte Partei vergeben. Die Reichswehrführung verlangte wegen der Gefahr kommunistischen Einflusses Eingriffe in Sachsen und Thüringen, worauf die Reichsregierung den Einmarsch der Reichswehr anordnete und der SPD/KPD-Landesregierung am 06.11.1923 die Exekutivgewalt entzog.(vgl. WD Dt. Bundestag) Unter dem Eindruck der blutigen Reichs¬exekution in Sachsen trat die Thüringer Regierung zurück und beugte sich dem Zwang Eberts.

Zusätzlich zum rechtswidrigen Erschießungsbefehl sind dies gewichtige Gründe, die Straße in Flensburgs Zentrum im Jubiläumsjahr der Grenzabstimmung angemessen neu zu benennen in:
Straße der Volksabstimmung“.

2012 hatte die Ratsversammlung bereits eine Straße nach historischer Prüfung umbenannt.

Weitere Informationen bietet unsere Vorlage RV-14/2020 mit Anhängen und 1. Ergänzung.
Antrag RV-14/2020 (3 Seiten)
Anhang: Ebert, Verbündeter der Militärs (20 Seiten)
Anhang: Daten Flensburger Stadtarchiv (2 Seiten)
Mitteilungsvorlage: Eberts Reichsexekution gegen Thüringen (5 Seiten)


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