PM zu der für Lockdown-Zwecke geänderten Hauptsatzung

PM zu der für Lockdown-Zwecke geänderten Hauptsatzung

Pressemitteilung

zur Änderung der Hauptsatzung durch die Ratsversammlung am 01.10.2020
(Vorlage RV-111/2020 der Verwaltung versus 1. Ergänzung unserer Fraktion)

Wurde die Flensburger Hauptsatzung für einen weiteren „Lockdown“ präpariert?

Die gestern erstmals im Deutschen Haus tagende Ratsversammlung hat gegen die Stimmen unserer Fraktion Flensburg WÄHLEN ! entschieden, die Hauptsatzung der Stadt Flensburg zu verändern und ihr als neuen § 12 (von insgesamt 19 §§): „Sitzungen in Fällen höherer Gewalt“ hinzuzufügen. Eröffnet werden soll die Möglichkeit, „bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren außergewöhnlichen Notsituationen… die notwendigen Sitzungen der Ratsversammlung ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungs¬raum als Videokonferenz“ durchzuführen, während Öffentlichkeit „durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten ist“. Unsere Fraktion fragte an, was im klimatisch gemäßigten Flensburg an „Naturkatastrophen“ zu befürchten sei? Wir fragten, was für „vergleichbare außergewöhnliche Notsituationen“ außerdem eintreten könnten? Wir fragten an, wer jene Zustände feststelle, beschließe und wieder aufheben würde? Wir fragten an, warum für „Notsituationen“ keine Befristung vorgesehen sei? Wir fragten, warum § 12 in der Mitte der Satzungssystematik, statt an deren Ende geführt werde? Wir wiesen auf mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe hin, etwa „vergleichbare außergewöhnliche“ oder auch „geeignete Maßnahmen“, die überhaupt nicht den Inhalt dessen verdeutlichen, was „geeignet“ oder „außergewöhnlich“ oder „vergleichbar“ sei. Wir kritisierten die Gleichsetzung von Ereignissen durch Naturgewalt mit „Infektionsschutz“, der dort nötiger ist, wo beengte, verunreinigte Wohnverhältnisse herrschten, über die in der Stadt das Gesundheitsamt wache; Flensburg kennt keine Seuchengefahr, etwa durch Favelas! Diese Fragen wollten wir beantwortet wissen, aber die Oberbürgermeisterin (Antragstellerin) antwortete gar nicht. Die anderen Fraktionen folgten Ihrem Antrag, ohne selbst Fragen zu stellen.

Ohne Not und ohne dringliches Erfordernis sowie ohne stichhaltige Begründung wurde von der vom Landesgesetzgeber eröffneten „Möglichkeit“, die keine zwingende Erfordernis nahelegt, Gebrauch gemacht und der Ratsbeschluss herbeigeführt – sogar mit Rechtschreibfehlern!

Weil niemand Antworten auf die Fragen geben wollte, darf man jetzt gespannt sein, ob die Kommunalaufsicht die geänderte Hauptsatzung genehmigen wird und was die Einführung von „Sitzungen in Fällen höherer Gewalt“ zur praktischen Folge haben wird. Der beschlossene § 12 hat zwar nicht das Zeug zum Staatsstreich, taugt aber für einen „Stadtstreich“, bei dem für Beteiligung der Öffentlichkeit „geeignete Maßnahmen“ ohne konkrete Ausführungsbestimmung übrig bleiben. Die Änderung der Hauptsatzung lässt Flensburg zumindest für einen weiteren (?) „Lockdown“ repräsentativ entscheidungsfähig bleiben.

Hinweis: Wir hörten eine Meinung, der Antrag auf Satzungsänderung sei im Hauptausschuss am 29.09.2020 vorbereitend beraten worden. Richtig ist: Die Oberbürgermeisterin hatte ihren Antrag für den Hauptausschuss nicht zur ordentlichen Beratung angemeldet und den Inhalt des Antrags schließlich erst am Nachmittag des 28.09.2020 veröffentlicht. Für die Prüfung der Beschlussvorlage der Verwaltung blieben daher nur knapp(e) drei Werktage Bedenkzeit.

Chronologie der bemerkenswert weitreichenden Änderung der Flensburger Hauptsatzung:
11.09.2020: Für den Ältestenrat am 21.09.2020 war ein Informationspunkt mit dem Titel „Beschluss des Landtages zum Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften“ aufgeführt, jedoch ohne Angabe des Inhaltes.
18.09.2020: In dem erstmals angezeigten Entwurf der Tagesordnung für die Ratsversammlung am 01.10.2020 lautete TOP 15: „Änderung der Hauptsatzung“ ohne Angabe des Inhaltes. Die am gleichen Tag veröffentlichte Tagesordnung für den Hauptausschuss enthielt dazu keinen Tagesordnungspunkt. Auch nach dem Ältestenrat am 21.09.2020 erfolgte für den Hauptausschuss am 29.09.2020 keine ordentliche Anmeldung einer Beschlussvorlage zur „Änderung der Hauptsatzung“.
28.09.2020: Der Inhalt der Vorlage zur Satzungsänderung wurde gegen 15 Uhr veröffentlicht – drei Stunden vor Beginn der Sitzungen der Fraktionen.
29.09.2020: Im Hauptausschuss wurde der Inhalt der Vorlage zu fortgeschrittener Zeit nach 19 Uhr unter dem allgemeinen Tagesordnungspunkt „Entscheidungsreife Ratsvorlagen“ erwähnt. Eine Beratung als eine ordentlich, d. h. fristgerecht für die Tagesordnung angemeldete Beschlussvorlage erfolgte nicht.
30.09.2020: Eine vertiefende Prüfung ergab aus Sicht unserer Fraktion eine Reihe offener Fragen.
01.10.2020: Aufgrund der offenen Fragen wurde mit Beschlussvorlage RV-111/2020 1. Ergänzung für die Ratsversammlung eine Vertagung oder eine Streichung von Satzteilen in § 12 der Satzungsänderung beantragt.
Ratsversammlung: Die Verwaltung schwieg zu allen von uns öffentlich vorgetragenen Fragen. Unser Antrag auf Vertagung und ggf. Streichung (RV-111/2020 1. Ergänzung) wurde abgestimmt, wobei die Vertagung abgelehnt wurde, ohne dass der Antrag auf Streichung zur Abstimmung gelangte. Sodann wurde die Satzungsänderung gemäß Beschlussvorlage RV-111/2020 der Verwaltung beschlossen. Einzig unsere Fraktion stimmte gegen die Änderung der Hauptsatzung durch Vorlage RV-111/2020.
02.10.2020: Die Niederschrift zum Ältestenrat am 21.09.2020 wird den Ratsmitgliedern zugänglich.

Nachtrag: Am 03.11.2020 begann der über Monate andauernde „Lockdown light“, auf den hin die Ratsversammlung im 1. Quartal 2021 dreimal in digitaler Sitzung tagte.

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