PM zum Einsatz von mobilen Impfteams an Schulen

PM zum Einsatz von mobilen Impfteams an Schulen

Pressemitteilung

zum unverhältnismäßigen Einsatz von Impfteams an Schulen
(Vorlage RV-100/2021 in der Ratsversammlung 19.08.2021)

Mobile Impfteams an Schulen setzen auf Institution und Gruppe

Unsere Ratsfraktion informierte die Ratsversammlung über den Stand der „Corona-Pandemie“ anhand von amtlichen Daten und maßgeblichen Quellen, um ein politisches Votum gegen den Einsatz von mobilen Impfteams an Schulen, die Minderjährige impfen sollen, zu erzielen. Impfungen an Schulen setzen auf den Gruppendruck unter Minderjährigen, der an Schulen auch durch medizinisch wie klinisch nicht qualifizierte Lehrermeinung gegen den Willen von Eltern entstehen könnte. Nicht nachvollziehbar ist der Einsatz der mobilen Impfteams, da bereits seit Ende Juni – gegen die damalige Positionierung der STIKO – ein „Impfangebot“ an Impfzentren oder Haus- und Facharztpraxen für Minderjährige bestanden hat.

Covid-Impfungen von Minderjährigen sind auch nicht erforderlich, da in Flensburg der Alters-durchschnitt der Covid-Verstorbenen bei 81,5 Jahre liegt; das jüngste der bisher 39 Opfer (allerhöchstens 1,6% Anteil an der üblichen Flensburger Gesamtsterblichkeit in 18 Monaten) verstarb im Alter von 59 Jahren! Während die Älteren als Risikogruppe alle ein „Impfangebot“ wahrnehmen konnten und die Minderjährigen gar nicht Risikogruppe sind, so dass sie ohne Vorerkrankungen an Covid-19 nicht versterben, ist die Impfung mit einem gentherapeutisch-experimentellen Stoff, der sich von allen bisher angewendeten Impfstoffen unterscheidet, ein Gesundheitsrisiko, dessen Langzeitwirkungen unerforscht sind. Minderjährige nehmen daher, ohne unmittelbar gefährdet zu sein, an einem Menschenversuch teil, der der Pandemie-Lage nicht angemessen ist: Weder von „Inzidenz“ noch von Hospitalisierungsrate wegen. Mögliche Impfschäden müssten Eltern erst nachweisen, wenn sie denn überhaupt kompensierbar sind.

Um den gesetzlichen Aufklärungspflichten gemäß § 630e BGB zu entsprechen, fehlen in den Pandemieberichten der Stadtverwaltung die Informationen zu Impfnebenwirkungen und es fehlt an der dazu notwendigen amtlichen Datengrundlage zu im Impfzentrum wahrscheinlich auch aufgetretenen Impfnebenwirkungen. Dadurch verletzt die Stadtverwaltung ihre Garantenpflicht.

Ob die Gefahr, an Covid-19 zu erkranken oder gar zu sterben, schwerer wiegt als eine Impfnebenwirkung oder gar einen Impfschaden bis hin zur Todesfolge nach einer Thrombosen¬bildung zu erleiden, kann bei unvollständiger oder gar fehlender Datengrundlage bisher von Niemandem abgewogen werden. Mithin wird eine informierte Entscheidung und Einwilligung zur Impfung amtlich unterlaufen. Von den Minderjährigen kann nicht erwartet werden, dass sie diese Defizite im jungen Alter bereits erkennen können – schon gar nicht in einem Umfeld, in dem die Institution Schule und die Klassengruppe auf sie einwirken.

Der Fachausschuss für Soziales und Gesundheit sprach fast ausschließlich beschönigend von „Impfung“, ohne die bedingte Zulassung des Stoffes zu problematisieren, die zur Folge haben könnte, dass dessen Verimpfung mangels ausreichend erforschter Folgewirkungen jederzeit gestoppt werden könnte. Leider war auch die Ratsversammlung kein bisschen weitsichtiger. „Unserem Sachvortrag, den wir als eine Beitrag zur Gefahrenabwehr, zu einer junge Leben rettenden Bekämpfung der ‚Corona-Pandemie’ verstanden wissen wollten, wurde von keiner Seite widersprochen“, fasst Marc Paysen, Stellv. Fraktionsvorsitzender, die fehlende Debatte zusammen. „Dass ein gesetzlich begründeter Antrag ohne Widerspruch mit großer Mehrheit abgelehnt wird, ist äußerst auffällig“, bilanziert der Fraktionsvorsitzende Sergej Titajeff.

Welche Folgen der Ausfall der Abwägung zwischen Covid-19-Erkrankungen und Impf(neben)¬wirkungen haben wird, wird sich zeigen. Gezeigt hatte eine gleichzeitig veröffentlichte Studie der Universität Oxford Mängel bei der propagierten „Schutzwirkung“ der Anti-Corona-Impfung: Eine Infektion mit der Delta-Variante des Coronavirus löse bei zweifach Geimpften eine ähnlich hohe Viruslast aus wie bei Nichtgeimpften, lautet der die Impf-„Schutzwirkung“ vernichtende Befund aus Oxford (Größe der Stichprobe: 2,5 Mio.). Ob der neue internationale Wissensstand die „unabhängige“ STIKO wieder zurückkippen lässt, darf angesichts der politischen Erwartung, der sie laut Vorsitzendem ein „bisschen entgegenkommen“ wollte, bezweifelt werden.

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