PM zur Flensburger Verkehrs(planungs)logik

PM zur Flensburger Verkehrs(planungs)logik

Pressemitteilung

zur Verhältnismäßigkeit der Sperrung der Rathausstraße im Verhältnis zu Tarup
(Zur Antwort der Verwaltung AF-76/2021 1. Erg. auf unsere Anfrage AF-76/2021)

Wenn Verhältnisse nicht mehr nachvollziehbar sind

Für den Bau des 4. Abschnitts der Kreisstraße K 8 wurden für die Verkehrsfläche der Kfz-Straße und die Fläche für einen Radweg sowie Flächen für den Bau von Lärmschutzwällen in den Abmessungen der Bundesstraße B199 („Osttangente“) vom Eigentümer beschlagnahmt. Die Bewertung, ob dies für 2.600 Kfz pro Tag verhältnismäßig war, lässt weiter auf sich warten. Durch die Sperrung der Rathausstraße werden ca. 2.600 Kfz pro Tag in die Toosbüystraße umgeleitet, hat ein externer Gutachter mitgeteilt. Dort verkehren bereits 9.000 Kfz/Tag (2016). Hat die Stadtverwaltung den Ratsgremien zur Sperrung der Rathausstraße eine Abwägung mit einer vollumfänglichen Angabe der entscheidungserheblichen Tatsachen vorgelegt?
Wir fragten nach: Wie viele Haushalte entlang der Straßenzüge Rathausstraße – Nordergraben (entlastet) und der Straßenzüge Neue Straße – Toosbüystraße (belastet) angesiedelt sind? Laut Stadtverwaltung sind es 166 bzw. 469 Haushalte, die entlang der Straßen wohnen, was einem Verhältnis von 1 zu 2,8 entspricht. Die höhere Zahl Wohnhaushalte in Neue Straße und Toosbüystraße wird durch Sperrung der Rathausstraße (gesundheitlich) also stärker belastet. Wie passt diese Mehrbelastung zum „Schutz“ durch Lärmschutzwälle und zur „Entlastung“ von Tarup über den 4. K8-Abschnitt? – Es existiert kein Maßstab! Was für Tarup gilt, gilt nicht im Zentrum, indem dort eine um den Faktor 2,8 höhere Anzahl an Wohnhaushalten ohne irgend¬einen Lärmschutz(wall) stärker belastet wird. – So geht wohl begutachtete „Flensburger Logik“.

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