Ratsversammlung #31

Ratsversammlung #31

Seit 25.03.2020 sind „Maßnahmen um das 'Corona-Infektionsgeschehen'“ in Kraft, so dass die Ratsversammlung nicht mehr im beengten Ratssaal des Rathauses tagt, sondern seitdem in der Bürgerhalle des Rathauses (mit 2/3-Besetzung) oder im Großen Saal des Deutschen Hauses oder sogar nur in digitaler Sitzung (1. Quartal 2021) getagt hat. Unser Bild zeigt den Ratssaal quasi als „Bunker“, der die Abschirmung gegen (Viren-)Gefahren symbolisiert.

Bericht zur 31. Sitzung der Ratsversammlung vom 11.11.2021 (Tagesordnung)

Sitzungsort: Deutsches Haus. Übertragung: Offener Kanal Flensburg, gespeichert auf YouTube: Teil 1 | Teil 2.

Unsere Anträge, Initiative und Vorlagen:

Antrag: MV: Wahrheit(en) zu 20 Monaten "Corona-Pandemie"
(RV-139/2021)
Anlass: Darstellung der Tatbestände der "Corona-Pandemie" einschließlich juristischer Definitionen, ergänzt um eine Warnung des Dr. Wodarg

Wir konnten mit nur einem Mitglied erscheinen, dem jedoch die Teilnahme verwehrt wurde, da er sich keinem „freiwilligen“ Schnelltest bzw. dem 3G-Regime aussetzen wollte. Das 3G-Regime war vom Stadtpräsidenten (CDU) bereits in der Bekanntmachnung zur Sitzung der 28. Ratsversammlung am 10.06.2021 angeordnet worden, worauf ein Eilantrag beim VG Schleswig i. V. m. einer Zusage der Verwaltung den freien Zugang für die Ratsmitglieder, nicht jedoch für die Öffentlichkeit ermöglichte; damals lag die sogenannte Inzidenz bei 10.

Am 11.11.2021 wurde hingegen auf dem Schnelltest bestanden, den Ratsherr Paysen nicht auszuführen bereit war, zumal die Abstände im Deutschen Haus großzügig gewährleistet werden konnten; vgl. dazu das TOP-Prinzip gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz. Da er sich dem Schnelltest nicht unterwarf, konnte er sein freies Mandat nicht ausüben, ging heim und schrieb umgehend eine Pressemitteilung, die er noch während der Sitzung versendete.

Pressemeldungen nach der RV: PM zur Verletzung des verfassungsgemäß geschützten freien Mandats durch eine willkürlich angeordnete Schnelltestregelung.
[Nachtrag: Möglich wurde der Eingriff in das gesetzlich geschützte freie Mandat auch deshalb, weil das VG Schleswig zu einem am 10.06.2021 gestellten Eilantrag vom festen Tatbestand abgesehen hatte, um den Antrag für nicht zulässig erklären zu können.]

Presseberichterstattung: Fördeschnack-Glosse vom 13.11.2021.


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