OB-Wahl: Kandidat Marc Paysen - Pressereaktionen

Oberbürgermeister-Wahl am 18.09.2022

Pressereaktionen und Diskurs

Wir freuen uns auf einen grundrechtefreundlichen Wahlwettstreit.“ - War und ist der Anspruch.

Apropos Grundrechte: Das Grundrecht der Pressefreiheit gilt gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG

Kandidatenvorstellung mit Kurzinterviews in der MoinMoin: Vierkampf ums Flensburger Rathaus (07.09.2022)

Nachtrag wegen der Nachfrage: Antworten auf die Fragestellungen des SHZ,

Apropos SHZ:
Der SHZ titelte:
Wenn Marc Paysen spricht, verlassen andere Ratsmitglieder den Saal“(shz, 08.08.2022) und gedruckt: „Ratsmitglieder gehen, wenn er spricht“(Flensburger Tageblatt, 09.08.2022).
Für Ratsmitglieder ist nicht ungewöhnlich, bei heiklen Themen den Saal zu verlassen, etwa wenn Gewissenskonflikte bestehen oder Argumente fehlen. - Darin einen „Eklat“ hineinzuprojizieren, geht vorgespielter Empörung auf den Leim. Als noch Erfahrung schrieb, war zu lesen: „Ratsherr Marc Paysen, gefürchteter Wühler in der Flensburger Kommunalpolitik, hat bei der Debatte um den künftigen Straßennamen dieses letzten Tangentenstücks [der K 8 - M.P.] den Vorschlag 'Landeroberungsstraße' zur Abstimmung bringen wollen. Mit Verweis auf die TBZ-Presseinfo erklärte Paysen gewohnt bissig, er habe bei der Namenswahl nur den offiziell ausgegebenen Zweck zugrunde gelegt.“(Fördeschnack im Flensburger Tageblatt, 07.07.2018) - Erfahrung musste gehen. Bedauerlich ist, dass personalisiert wird, obwohl die Sache - neben dem drei Jahre alten Quoten-Antrag die damals wie heute hochaktuelle Resolution für Frieden und Zusammenarbeit - reichlich Lesetoff geboten hätte.


Zu den Marc Paysen in Sachen SHZ (Flensburger Tageblatt) wiederholt gestellten Fragen antwortet er an dieser Stelle: 

SHZ : „Dem vierten OB-Kandidaten, Marc Paysen, wurden die gleichen Fragen gestellt. Er hat auf eine Anfrage von shz.de jedoch nicht reagiert.“(Wdh. in SHZ-Artikeln ab 24.08.2022)
Marc Paysen: „Dem shz waren unsere mehrjährig bewährten Kontaktdaten bekannt. Er hat sie nicht verwendet.“

Warum schreibt der SHZ, Du hättest auf seine Anfrage nicht reagiert?
Marc: „Der SHZ hat im August die E-Mail-Adresse dieser am Abend des 24.08. erst voll aktivierten Website aufgerufen. Die E-Mail vom 18.08. mit Frist 23.08. erreichte mich erst am 24.08. nach Freischaltung dieser Website. Da war die SHZ-Frist abgelaufen. Ein Anruf bei unserem Fraktionsbüro, hätte zeitnah zum Kontakt verhelfen können. Das Telefon blieb stumm. Seit 2018 haben wir Pressemitteilungen über eine andere E-Mail versendet wie auch ich Leserbriefe von meiner E-Mail gesendet habe, u. a. an SHZ. Am 25.08. war der „Reporterchef“ in der Ratsversammlung zugegen: Interesse an Kommunikation war nicht ersichtlich. Die Substanz der an die OB-Kandidaten gestellten Fragen sei schließlich dahingestellt. Hinzu kommt: Der SHZ verwendete am 08.08. ein vier Jahre altes Foto meiner Person und gab später mein Alter falsch an. Andere Medienprofis haben mich als Ratsmitglied erreichen können.“

Warum hast Du an der SHZ-Podiumsdiskussion am 05.09.2022 nicht teilgenommen?
Marc: „Am 01.09. habe ich meine Teilnahme an der Podiumsdiskussion zugesagt, zu der am 18.08. geladen worden war, wovon ich am Abend des 24.08. Kenntnis erlangte. Am 02.09. erhielt ich eine E-Mail, die als Bedingung für die Teilnahme im SHZ-Medienhaus in einem Saal mit nur vier Kandidaten einen PCR-Test verlangte, den der SHZ zu bezahlen versprach. Das hätte verlangt, die Mittagspause des 05.09. für eine Fahrt nach Mürwik zu opfern, um sich dem PCR-Test zu unterziehen. Gesetzlich (vgl. § 4 Arbeitsschutzgesetz) ist ein solcher Test nach technischen und organisatorischen Maßnahmen stets nur letztes Mittel, da er einen Eingriff in die Person bedeutet. Das Testen war und ist unverhältnismäßig und bedingt zuverlässig, da der Test kein Diagnostikum ist. Das ist bekannt. Dennoch bin ich kurz vor Beginn der Podiumsdiskussion am Medienhaus erschienen. Dort wurde ich an der Tür von zwei maskierten Verantwortlichen abgewiesen, da ich der Bedingung eines Tests nicht entsprochen hätte. Eine digitale Teilnahme hatte das Medienhaus nicht vorbereitet. Das Angebot zur Diskussion war mit zweiter Nachricht vom 02.09. vom SHZ einseitig verändert worden und für mich nicht annehmbar. Mein Fehlen begründet der SHZ damit, ich hätte Regeln ‚nicht beachtet’, wogegen zutreffend ist, dass ich nicht befolgt habe, was er nach der ausgesprochenen Einladung zusätzlich unter Verweis auf Hausrecht verlangte, d. h. ich bin souverän verfahren.“

Warum hast Du den SHZ nicht zum Kochen in Deine Küche eingeladen?
Marc: „Der SHZ hat sich bei den Kandidat/innen eingeladen. Dass ich den Kochlöffel schwinge, will verdient sein. Verdienste kann ich dort nicht erkennen. Seit dem Artikel vom 08./09.08., der über mich politische Gegner zitierte, war unvoreingenommene Berichterstattung kaum mehr zu erwarten.“

*
*
© 2023 - Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN !