OB-Wahl: Kandidat Marc Paysen

Kommunalwahl am 14.05.2023

Einschätzungen zur anstehenden Kommunalwahl


Mensch zuerst

Unsere Stadt – unser Rathaus – Sie entscheiden!

Ihre Grundrechte sind ohne Alternative! – Für Sie tritt Flensburg WÄHLEN ! an - und ein.
Sie entscheiden am 14.05.2023, wer die 43 Mandate in unserer Flensburger Ratsversammlung einnimmt.
Der Mensch dient nicht Regeln, sondern Regeln sollten vernünftigem Zusammenleben dienen. Kommunal sind wir aufeinander angewiesen. Kommunales Miteinander basiert auf Vertrauen und Einvernehmen. Verwaltung sollte für die Bürger*innen wirken (gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG).

Flensburg WÄHLEN ! übt die Mandate bürgernah und unabhängig aus - im Unterschied zu den Partei-Fraktionen. Dafür steht unsere Erfahrung in der Ratsversammlung seit 2013. Ein Mandat verlangt Bescheidenheit, Demut, Kenntnisse – und den Schutz der ranghöchst geltenden Grundrechte.

Was ist Aufgabe des Mitglieder der Ratsversammlung?
Die Ratsmitglieder entscheiden im Wesentlichen über die städtischen Angelegenheiten, insbesondere die (bauliche) Gestaltung der Stadt. Von Grundgesetzes wegen sind sie zu mehr verpflichtet.
Die Ratsversammlung legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest. Sie trifft alle für die Stadt wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung.(vgl. § 27 Gemeindeordnung S.-H.) - In diese von Grundgesetzes wegen gemäß Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 GG garantierte Gemeindehoheit hat die schwarz-grüne Landesregierung jüngst eingegriffen, indem sie für größere Städte die Mindestfraktionsstärke von zwei auf drei Mitglieder heraufgesetzt hat. Für die 43-köpfige Flensburger Ratsversammlung bedeutet dies die Einführung einer 7-Prozent-Sperrklausel für die Fraktionsgröße, nachdem 2008 - auf damalige Grünen-Klage - vom Bundesverfassungsgericht die 5-Prozent-Sperrklausel kommunal verboten worden war.

Flensburg hat Potentiale
Flensburg ist Anziehungspunkt der Region. Wir haben hier Vieles, weshalb uns Touristen aufsuchen. Wir müssen die sogenannten „Herausforderungen“ bearbeiten, d.h.: für alle bezahlbaren Wohnraum, verträgliche Verkehrsplanung unter Erhalt und Regeneration der natürlichen Ressourcen schaffen. Unsere Förde, um die wir beneidet werden, unsere Parks und Kerbtäler sowie die Museen und der Campus haben Potential.
Warum hat unsere Förde keine Hafenfähre? Warum ist das Eckenerhaus noch nicht EXPO-Haus? Warum sind bei uns die sanftesten Steigungen nicht für Radfahrer erschlossen, sondern voll gepflastert? Um diese Fragen zu beantworten und Lösungen zu finden, tritt Flensburg WÄHLEN ! wieder an. - Wir haben uns weiterhin viel vorgenommen!

Verwaltung arbeitet für Sie
Ihre Steuern bezahlen über 1.700 Verwaltungsfachkräfte. Verwaltung kann mehr: Lösungen erarbeiten und fördern. Entscheidungen der Verwaltung müssen verlässlich und nachvollziehbar sein. Wir brauchen Bürgerbeteiligung: „Flüssige Demokratie“ ist heutzutage digital möglich. Dafür benötigen wir Ihre Initiative und Ihre Stimme, denn: Flensburg ist in Bewegung.

Zum Verein und der gleichnamigen Ratsfraktion:
Flensburg WÄHLEN ! ist eine aus Einwohnern verschiedenster Herkunft zusammengesetzter Verein. Er entstand im Dezember 2012 und errang im Mai 2013 ein Mandat in der Ratsversammlung, was sich 2018 wiederholte. Durch Zusammenarbeit mit dem Ratsmitglied Marc Paysen konnte im Juni 2018 eine Ratsfraktion gebildet werden, die maßgeblich Aufklärung und Kontrolle (der Verwaltung) geleistet hat. 
Die Aufklärung galt auch den Grundrechten. Unsere Ratsfraktion ist mehr Bürgerbeteiligung mit dem Ziel der „Flüssigen Demokratie“(„Liquid Democracy“) verpflichtet.
Wahltag zur Kommunalwahl ist der Sonntag, 14.05.2023.

Wir empfehlen, die Wahlhandlung am Wahltag in ihrem Wahllokal persönlich vorzunehmen. Erst am Wahltag werden alle Fakten bekannt geworden sein, die richtige Entscheidung treffen zu können. Die Briefwahl war einst bloß als eine Bedarfsoption gedacht, ist aber zur Bequemlichkeitsoption geworden. Briefwahl verzerrt das Wahlergebnis, denn sie bezieht nicht ein, was bis zum Wahltag bekannt wird. Sie ist Ausdruck einer Vorentscheidung.

© 2023 - Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN !